Anmeldungen versendet

Mitte Januar wurden an alle Mitglieder des VCP Württemberg die Anmelde-Flyer für das Landeslager per Post versendet. Wer keinen Flyer bekommen hat, kann bei seiner örtlichen Stammesleitung nach Flyern fragen oder sich den Flyer und das Anmeldeformular hier downloaden.

 

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung erfolgt nach Absprache mit der Gruppenleitung vor Ort entweder über die Gruppenleitung oder direkt im Landesbüro - in beiden Fällen mit dem Formular "Einzelanmeldung" bis zum Anmeldeschluß am 30. Mai 2008.

Entsprechend muss der Lagerbeitrag auch auf direkt auf das Landeslagerkonto 414395 bei der EKK Stuttgart (BLZ 60060606) überwiesen oder entsprechend den Angaben der örtlichen Gruppenleitung an diese bezahlt werden.

 

Gruppenanmeldung

Bei der Gruppenanmeldung sammeln die Stammes- oder Sippenleiter die Anmeldungen und den Lagerbeitrag aller Teilnehmenden Ihrer Gruppe ein und leiten dies gesammelt an die Landesstelle weiter.

Dazu sollten folgende Formulare verwendet werden: Gruppenanmeldung und Teilnehmerliste.

 

Zusätzliche Kosten

Im Teilnehmerbeitrag, den der Verein „Landeslager des VCP in Württemberg e.V.“ erhebt, ist alles enthalten, was auf dem Lager benötigt wird (Verpflegung, Unterkunft, Programm, Stangenmaterial, Feuerholz, Versicherung, Lagerheft, Lagerabzeichen). Zusätzliche Kosten entstehen dem Stamm oder der Gruppe auf dem Lager nur, wenn an Aktivitäten teilgenommen wird, die direkte Kosten verursachen. Dazu zählen z.B. Kosten für Ausflüge oder Eintrittsgelder.… Außerdem müssen natürlich die Kosten für die Hin- und die Rückreise zum bzw. vom Lager mit eingerechnet werden, da die Reisekosten nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten sind.

Zuschüsse

Die Anträge für mögliche Zuschüsse aus Mitteln des Landesjugendplanes (Pädagogische Betreuer bei Jugenderholungsmaßnahmen) werden zentral vom Landesbüro gestellt. Diese Zuschüsse sind bereits in der Kalkulation des Teilnehmerbeitrages berücksichtigt.
Die Zuschüsse für die Internationalen Begegnungen (IB) wurden bereits – ebenfalls zentral – beantragt. Diese werden für die Aufwendungen im Zusammenhang mit den IB verwendet.

Jeder Teilnehmende des Landeslagers zahlt über den Lagerbeitrag in einen sog. „Solidaritätsfond“ ein. Aus diesem sollen die Teilnahme sozial benachteiligter Kinder finanziert bzw. teilfinanziert werden und Zuschüsse zur Verminderung des Lagerbeitrags im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel an Gruppenmitglieder des VCP und ausländische Gäste gezahlt werden. Der Fond gilt nicht nur für Teilnehmende, sondern auch für Gruppenleitungen und Mitarbeitende. Bei Bedarf bitte direkt an den Geschäftsführer Reiner Mack im Landesbüro wenden (Tel: 0711-9781-388).


Für den einzelnen Teilnehmenden unter 18 Jahren aus einer finanziell schwachen Familie besteht zusätzlich die Möglichkeit, beim Landesjugendplan einen Zuschuss für Jugenderholungsmaßnahmen zu stellen (derzeit 5,10 Euro pro Tag und Teilnehmer). Bei einem Einzelantrag muss hier lediglich das Antragsformular A1 (www.jugendarbeitsnetz.de, Rubrik „Geld“, Formulare zum Landesjugendplan) ausgefüllt an die Landesstelle gesandt werden; von dort wird ein Sammelantrag gestellt. Der Zuschuss wird in voller Höhe dem finanziell schwach gestellten Teilnehmenden bzw. dessen Erziehungsberechtigten zugewiesen.

Für den Stamm bleibt die Möglichkeit, bei der Stadt-, der Kirchengemeinde und beim Kreisjugendring Zuschüsse zu beantragen. Ob hier eine Förderung gewährt wird, ist von den Kommunen und den Landkreisen abhängig.

 

Anmeldeformulare zum Download

Einzelanmeldung_Flyer.pdf

Flyer zur Anmeldung

445 K

Einzelanmeldung_Formular.pdf

dieses Formular für Einzelanmeldungen nutzen

343 K

Gruppenanmeldung.pdf

dieses Formular für die Gruppenanmeldung benutzen

313 K

Teilnehmerliste.pdf

die Teilnehmerliste gehört zur Gruppenanmeldung

52 K