Zusammenleben auf dem Lager

Für ein reibungsloses Miteinander von vielen unterschiedlichen Menschen auf dem Lager ist es notwendig, dass einige Regeln eingehalten werden.

 

1. Grundsätzliches

Die körperliche Unversehrtheit und die Freiheit einer und eines jeden Einzelnen werden geachtet und respektiert. Aktionen wie Dixi-Shaking, „anpflocken“ und ähnliche „Mutproben” oder Fahnenklau sind nicht akzeptabel und können nach Entscheidung durch die Lagerleitung zum Ausschluss vom weiteren Lager führen.

 

2. Hausrecht

Das Hausrecht auf dem Lagerplatz nimmt die Lagerleitung wahr.

 

3. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht über die Teilnehmerinnen und Teilnehmer liegt bei den zuständigen Gruppenleitungen. Diese sorgen auch für die Einhaltung der Lagerregeln.

 

4. Rauchen und Alkoholkonsum

Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit, Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auf dem Lager nicht rauchen, Jugendliche unter 16 Jahren keinen Alkohol konsumieren. Grundsätzlich ist Rauchen nur an bestimmten, gekennzeichneten Plätzen erlaubt, Rauchen im Wald ist per Gesetz verboten.

Alkohol darf, mit Ausnahme der Oasen, nicht in der Lageröffentlichkeit konsumiert werden, der Alkoholgenuss ist erst ab 21:30 Uhr erlaubt. Der Genuss von Spirituosen ist generell untersagt. Wir appellieren an alle, einen sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol zu praktizieren.

 

5. Nachtruhe

Nachtruhe gilt in der Zeit von 23.00 bis 7.00 Uhr. Dies bedeutet, dass jeder, der schlafen möchte, in dieser Zeit auch tatsächlich störungsfrei schlafen kann.

 

6. Nachtwache

Den Anweisungen der Nachtwache ist Folge zu leisten.

 

7. Umgang mit Feuer

Auf dem Lagerplatz darf nur auf Feuertischen oder in Feuerschalen, nicht in ausgehobenen Feuerstellen Feuer gemacht werden. Feuerstellen in Schlafzelten sind nicht erlaubt. Feuer im Wald oder am Waldrand ist gesetzlich verboten.

 

8. Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte

Elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte wie Mobiltelefon, Mp3-Player oder Radio stören das Lager und sind deshalb in der Öffentlichkeit nicht erlaubt.

 

9. Tiere auf dem Lager

Generell sind Hunde und andere Haustiere auf dem Lager nicht erlaubt.

 

10. Ausnahmen

Diese Lagerregeln können nicht alle Einzelfälle berücksichtigen. Die Lagerleitung behält sich deshalb vor, Ausnahmen zu machen.